AGB: qualifizierter Übersetzer und Dolmetscher Italienisch-Deutsch in Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleistungen

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intraverba e.U. für die Erbringung von Sprachdienstleistungen: professionelle Übersetzungen, Dolmetschdienste, Textredaktion und -überarbeitung sowie Deutsch- und Italienischkurse.

Unterlagen zum Download:

Einleitende Anmerkung

Die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.

Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten ist die deutsche Fassung der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen heranzuziehen.

1. Grundlagen

Die Dienstleistungen von Intraverba e.U. (im Folgenden Sprachdienstleisterin genannt bzw. durch die Wir-Form gekennzeichnet) unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.1 Salvatorische Klauseln

1.1.1 Wir schließen Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der/die Auftraggeber/in anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der/die Auftraggeber/in auf seine/ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.1.4 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen uns und dem/der Auftraggeber/in bedürfen der Schriftform.

1.1.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

1.2 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt (Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse und ähnliche Vorkommnisse, die nachweislich unsere Möglichkeit, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen) berechtigt sowohl uns als auch den/die Auftraggeber/in, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der/die Vertragspartner/in unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle, dass der/die Auftraggeberin vom Vertag zurücktritt, hat er/sie Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.

1.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das Handelsgericht Wien zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

1.4 Datenschutz

1.4.1 Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit über alle uns zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

1.4.2 Wir tragen Sorge dafür, dass von uns Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haften wir allerdings nicht.

1.4.3 Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.

1.4.4 Wir sind berechtigt, uns übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. Der/die Auftraggeber/in hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner/ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn uns keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

1.4.5 Soweit es sich um Angaben des/der Auftraggebers/Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der/die Auftraggeber/in zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn/sie gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom/von der Auftraggeber/in jederzeit widerrufen werden.

1.4.6 Für die Sicherheit der elektronischen Datenübertragung kann nicht gehaftet werden. Wünscht der/die Auftraggeber/in spezielle Formen der Verschlüsselung, so muss er/sie das bei Auftragserteilung mitteilen.

1.5 Sonstiges

Jede von uns per E-Mail versandte Erklärung, Information und Empfangsbestätigung gilt dem/der Auftraggeber/in als zum Zeitpunkt des Versands zugegangen, wenn die E-Mail an die vom/von der Auftraggeber/in zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse versandt wird (iS des § 12 ECG).

2. Umfang der Leistungen

2.1 Wir erbringen gegenüber dem/der Auftraggeber/in Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Lokalisierung von Softwares, Transkription, Texterstellung, Untertitelung, Lektorat und Korrektorat, Sprachkurse und Sprachunterricht], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen.

2.2 Wir verpflichten uns, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen, nach den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister/innen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Wir schulden jedoch keinen Erfolg. Wir sind nicht verantwortlich dafür, dass unsere Dienstleistungen den von dem/der Auftraggeber/in gewünschten Zweck erfüllen. Dafür ist der/die Auftraggeber/in selbst verantwortlich.

3. Schriftliche Sprachdienstleistungen (Übersetzung, Texterstellung, Untertitelung, Transkription, Korrektorat und Lektorat)

Für unsere schriftlichen Sprachdienstleistungen gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bedingungen. Die von uns erbrachten schriftlichen Sprachdienstleistungen (Übersetzung, Texterstellung, Untertitelung, Transkription, Korrektorat und Lektorat) werden in der Folge als „Zieltext“ bezeichnet.

3.1 Allgemeines

3.1.1 Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, uns zusammen mit der eventuellen Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür das Zieltext verwendet wird, z. B. ob es

  • für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
  • der Information dient,
  • der Veröffentlichung und Werbung dient,
  • für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist
  • usw.

3.1.2 Der/die Auftraggeber/in darf den Zieltext nur zu dem von ihr angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber/in den Zieltext für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung unsererseits – auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister/innen widerspricht.

3.1.3 Sofern der/die Auftraggeber/in die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er/sie dies bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister/innen nicht zwingend gängige Anwendung ist – uns den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.

3.1.4 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des/der Auftraggebers/Auftraggeberin und wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, von uns keiner Prüfung unterzogen.

3.1.5 Der/die Auftraggeber/in darf unseren Namen (bzw. den Namen „Federica Scasso“) der veröffentlichten Übersetzung nur dann beifügen, wenn der gesamte Text von uns übersetzt wurde und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne unsere Zustimmung – vorgenommen wurden. Der/die Auftraggeber/in muss uns vor der Veröffentlichung jedenfalls verständigen.

3.2 Preise und Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

3.2.1 Die Preise für die jeweiligen schriftlichen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach unseren Tarifen, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Preise für Übersetzungen, Korrektorate und Lektorate aufgrund der Wortanzahl des Ausgangstextes berechnet. Die Preise für Texterstellung werden aufgrund der Wortanzahl des Zieltextes berechnet. Die Preise für Untertitelungen und Transkriptionen werden aufgrund der Dauer (in Minuten) der zu untertitelnden Videodatei bzw. der zu transkribierenden Audio- oder Videodatei berechnet.

3.2.2 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen der Standard-Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z. B. in dem Falle, dass Vorlagen in speziellen Dateiformaten geliefert werden oder der/die Auftraggeber/in eine besondere grafische Form verlangt, die die Nutzung einer spezifischen Software erfordert).

3.2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der notwendigen Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.

3.2.4 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so werden wir den/die Auftraggeber/in davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des/der Auftraggebers/Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden.

3.2.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

3.2.6 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

3.2.7 Wir sind berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.

3.2.8 Wurde zwischen uns und dem/der Auftraggeber/in eine Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, sind wir bei Zahlungsverzug des/der Auftraggebers/Auftraggeberin berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diese/n Auftraggeber/in ohne Rechtsfolgen für uns so lange einzustellen, bis der/die Auftraggeber/in seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. In dem Fall werden wir den/die Auftraggeber/in aber umgehend von der Einstellung der Arbeit informieren.

3.3 Termine und Lieferung

3.3.1 Wir haben das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer/innen weiterzugeben. Dabei bleiben wir allerdings alleiniger Geschäftspartner des/der Auftraggebers/Auftraggeberin.

3.3.2 Der Liefertermin ist zwischen uns und dem/der Auftraggeber/in zu vereinbaren. Wurde kein Liefertermin vereinbart, werden wir die Dienstleistung in angemessener Zeit erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, werden wir den/die Auftraggeber/in umgehend informieren und bekannt geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.

3.3.3. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom/von der Auftraggeber/in beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der/die Auftraggeber/in seine/ihre Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es uns zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den/die Auftraggeber/in der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, werden wir den/die Auftraggeber/in umgehend darüber informieren. Kann der/die Auftraggeber/in nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.

3.3.4 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der/die Auftraggeber/in zu vertreten hat, z. B. weil er/sie die Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine/ihre Mitwirkungspflicht verletzt, steht uns eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was wir uns infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt haben, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).

3.3.5 Die mit der Übermittlung der vom/von der Auftraggeber/in beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der/die Auftraggeber/in; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren tragen wir.

3.3.6 Schriftliche Sprachdienstleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form geliefert.

3.3.7 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom/von der Auftraggeber/in zur Verfügung gestellten Unterlagen bis zu 12 Monate nach Auftragsabschluss bei uns. Wir sorgen dafür, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

3.4 Stornierung durch den/die Auftraggeber/in

Beim Stornieren eines Auftrags durch den/die Auftraggeber/in sind die bis zur Stornierung entstandenen Aufwendungen, insbesondere für bereits übersetzte, verfasste oder korrigierte Textteile, zu ersetzen.

3.5 Zahlung

3.5.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung des Zieltextes und nach Rechnungslegung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern/Auftraggeberinnen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

3.5.2 Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom/von der Auftraggeber/in nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin ein.

3.5.3 Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (10% pro Jahr) sowie angemessene Mahnspesen (1. Mahnung: 30 Euro; 2. Mahnung: 60 Euro) in Anrechnung gebracht.

3.5.4 Bei Nichteinhaltung der zwischen uns und dem/der Auftraggeber/in vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) sind wir berechtigt, die Arbeit an den bei uns liegenden anderen Aufträgen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der/die Auftraggeber/in seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem/der Auftraggeber/in keinerlei Rechtsansprüche, andererseits werden wir in unseren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

3.5.5 Sämtliche Überweisungsgebühren und Bankspesen sind vom/von der Auftraggeber/in zu tragen.

3.6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)

3.6.1 Sämtliche Mängel müssen vom/von der Auftraggeber/in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.

3.6.2 Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat uns der/die Auftraggeber eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung unserer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist behoben, so hat der/die Auftraggeber/in keinen Anspruch auf Preisminderung. Wenn wir die angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der/die Auftraggeber/in vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.

3.6.3 Gewährleistungsansprüche berechtigen den/die Auftraggeber/in nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der/die Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

3.6.4 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der/die Auftraggeber/in in seinem/ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn uns Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist uns ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

3.6.5 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

3.6.6 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.

3.6.7 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom/von der Auftraggeber/in bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.

3.6.8 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernehmen wir keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem/der Auftraggeber/in empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

3.6.9 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der/die Auftraggeber/in verantwortlich.

3.6.10 Für vom/von der Auftraggeber/in beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haften wir, sofern diese nicht mit der Lieferung dem/der Auftraggeber/in zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.

3.6.11 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) werden wir nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

3.7 Schadenersatz

3.7.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen uns sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.

3.7.2 Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der/die Auftraggeber/in hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist.

3.7.3 Für den Fall, dass der/die Auftraggeber/in das Zieltext zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung unsererseits aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

3.7.4 Wir verpflichten uns, die von uns Beschäftigten zur Geheimhaltung des Inhaltes der übermittelten Unterlagen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haften wir nicht.

3.8 Eigentumsvorbehalt

3.8.1 Sämtliche dem/der Auftraggeber/in überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten unser Eigentum.

3.8.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologie-Datenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben unser geistiges Eigentum und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen.

3.8.3 lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind, falls nicht anders vereinbart, unser Eigentum. Sollte der/die Auftraggeber/in eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.

3.8.4 Vom/von der Auftraggeber/in zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologie-Datenbanken bleiben, so nicht anders vereinbart, weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

3.9 Urheberrecht

3.9.1 Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem/der Auftraggeber/in das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der/die Auftraggeber/in sichert ausdrücklich zu, dass er/sie über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

3.9.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der/die Auftraggeber/in den Verwendungszweck anzugeben. Der/die Auftraggeber/in erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

3.9.3 Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister/innen als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber/innen derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber/innen genannt zu werden. Der/die Auftraggeber/in erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Unser Name darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von uns stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.

3.9.4 Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der/die Auftraggeber/in keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Wir müssen solche Ansprüche dem/der Auftraggeber/in unverzüglich anzeigen und ihm/ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der/die Auftraggeber/in nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse dem Verfahren bei, so sind wir berechtigt, den Anspruch des/der Klägers/Klägerin anzuerkennen und uns bei dem/der Auftraggeber/in ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

4. Mündliche Sprachdienstleistungen (Simultan- und Konsekutivdolmetschen)

Für unsere Dolmetschleistungen (Konsekutiv- und Simultandolmetschen inkl. Dialog-, Flüster- und Konferenzdolmetschen) gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bedingungen.

4.1 Pflichten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin  

4.1.2 Falls erwünscht, organisieren wir die Dolmetscher/innen für Veranstaltungen bzw. Treffen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auf der Grundlage der vom/von der Auftraggeber/in bekannt gegebenen Anforderungen. Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, uns bereits bei Vertragsabschluss die genauen Anforderungen hinsichtlich der erwünschten Sprachkombination(en), Besetzungsmodalitäten bzw. etwaiger gesonderter, über die für erfahrene Dolmetscher/innen üblichen Fachkenntnisse hinausgehenden Anforderungen schriftlich mitzuteilen. Etwaige Abänderungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten nur bei schriftlicher Gegenbestätigung unsererseits.

4.1.2 Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, uns bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn ausreichend Informationsmaterial und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da die Qualität der Dolmetschung wesentlich von der Vorbereitung der Dolmetscher/innen und somit von den zur Verfügung gestellten Informationsunterlagen (Vortragsmanuskripte, Programme, Einladungen, Tagesordnungen, Referenzmaterialien früherer Veranstaltungen bzw. Treffen, eine Liste mit relevanten Webseiten wie allgemeinen Webseiten zum Thema, Webseiten der teilnehmenden Unternehmen/Institutionen/Verbände, Glossare etc.) abhängt, was besonders für während der Veranstaltung verlesene Texte bzw. gezeigte Videos/Filme gilt. Werden von Seiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet uns dies von jeglicher Haftung bezüglich der Qualität der geleisteten Dolmetschung.

4.2 Unsere Pflichten

4.2.1 Wir verpflichten uns, ausschließlich mit gut ausgebildeten Dolmetscher/innen zusammenzuarbeiten. Wir sind bemüht, die Dolmetscher/innen jeweils nach den Spezialisierungsschwerpunkten der einzelnen Dolmetscher/innen auszuwählen.

4.2.2 Bei etwaigen Beschwerden des/der Auftraggebers/Auftraggeberin hinsichtlich der Qualität der Dolmetschung ist diese/r verpflichtet, die beanstandeten Mängel unverzüglich und konkret und mit Bezug auf den/die betreffende/n Dolmetscher/in nachzuweisen (etwa anhand von Tonbändern). Ein Haftungsanspruch bei Qualitätsbemängelungen der Dolmetschung besteht von Seiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin ausschließlich gegenüber dem/der einzelnen Dolmetscher/in, nicht jedoch gegenüber uns.

4.2.3 Wir stehen dem/der Auftraggeber/in vor, während und nach der Veranstaltung als alleiniger Ansprechpartner bezüglich des Auftrages zur Verfügung. Es wird darauf verwiesen, dass es Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen von Intraverba e.U. ausdrücklich vertraglich untersagt ist, mit Auftraggeber/innen von Intraverba e.U. direkt zusammenzuarbeiten bzw. ihre Dienste bei diesen zu bewerben (z.B. durch das Verteilen von Visitenkarten etc.). Kund/innen von Intraverba e.U. erklären sich daher bereit, uns bei einem derartigen Zwischenfall umgehend darüber zu informieren bzw. im Fall eines Verstoßes bei einem Rechtsstreit für uns als Zeugen/Zeuginnen zu erscheinen.

3.2 Preise und Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

4.3.1 Die Preise für die Dolmetschungen bestimmen sich nach unseren schriftlichen Kostenvoranschlägen. Kostenvoranschläge gelten ausschließlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Andere Kostenvoranschläge bzw. unsere Preisliste gelten nur als unverbindliche Richtlinien.

4.3.2 Dolmetschtarife werden im Allgemeinen nach Halb- bzw. Ganztagen berechnet. Ein Halbtagessatz umfasst eine maximale Anwesenheitszeit der Dolmetscher/innen am Einsatzort von 4 Stunden, ein Ganztagessatz eine Anwesenheitszeit der Dolmetscher/innen am Einsatzort von 8 Stunden. Stundensätze können in Einzelfällen vereinbart werden (z. B. sollte der Einsatz 5 Stunden in Anspruch nehmen).

4.3.3 Die Ganz- bzw. Halbtagessätze sowie die Überstunden werden ab dem von dem/der Auftraggeber/in gewünschten, schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der/die Dolmetscher/in am Konferenzort erwartet wird, berechnet. Ein späterer Einsatzbeginn bleibt unberücksichtigt.

4.3.4 Wird die vereinbarte Anwesenheitszeit überschritten, werden Überstundensätze pro Dolmetscher/in und Stunde in Rechnung gestellt.

4.3.5 Begonnene Stunden werden ab der 10. Minute als ganze berechnet.

4.3.6 Eine Aufrechnung verbleibender Stunden an einem kürzeren Einsatztag gegen die Zeitdauer eines anderen Tages bedarf einer eindeutigen, schriftlichen Vereinbarung vor Einsatzbeginn.

4.3.7 Im Falle von Ferndolmetsch-Aufträgen kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 40 % des Grundpreises verlangt werden.

4.3.8 Im Falle von kurzfristiger Auftragserteilung (weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn) kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 % des Grundpreises verlangt werden.

4.3.9 Im Falle von sehr kurzfristiger Auftragserteilung (weniger als 3 Tage vor Einsatzbeginn) kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 50% des Grundpreises verlangt werden.

4.3.10 Im Falle von Wochenendeinsätzen bzw. von Einsätzen, die vor 8 Uhr beginnen oder nach 20 Uhr beendet werden, kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 70% des Grundpreises verlangt werden.

4.3.11 Eventuelle Reisekosten und sonstige Spesen (Hotels, Transfers, Unterkunft, etc.) werden dem/der Auftraggeber/in in Rechnung gestellt.

4.3.12 Bei Anreise am Vortag bzw. Abreise am Folgetag kann eine Reisetagsentschädigung in Rechnung gestellt werden.

4.3.13 Sollte der/die Dolmetscher/in vor 7 Uhr abreisen müssen, um pünktlich am Einsatzort zu erscheinen, so kann eine Zeitaufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden. Eine Zeitaufwandsentschädigung ist auch für den Fall vorgesehen, dass der/die Dolmetscher/in nach 20 Uhr vom Einsatzort rückkehrt.

4.3.14 Im Falle von längeren Dolmetschaufträgen (über 3 Tage) kann eine Kürzung des Stunden-/Tagessatzes vorgenommen oder ein Pauschalbetrag vereinbart werden. Diese bedarf einer eindeutigen, schriftlichen Vereinbarung vor Einsatzbeginn.

4.4 Stornierung durch den/die Auftraggeber/in

Im Fall einer Stornierung der Bestellung kommen folgende Stornogebühren zum Tragen:

4.4.1 fünf Tage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 70% der Auftragssumme;

4.4.2 zwischen 48 und 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 85% der Auftragssumme;

4.4.3 weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Auftragssumme.

Bereits erfolgte Aufwendungen (Fahrkartenerlös, Hotelbuchungen, bereits gebuchte Flugtickets etc.) sowie entstandene Bürokosten (z.B. für bereits erfolge Buchungen von Dolmetschern, Briefings etc.) werden bei Stornierung vollständig in Rechnung gestellt.

4.5 Tonaufnahmen

Die Erstellung von Tonband- bzw. Videoaufnahmen der Dolmetschung und die Veröffentlichung derselben ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erlaubt.

4.6 Zahlung

4.6.1 Wir sind berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung bzw. die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme zu verlangen.

4.6.2 Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Zahlung vor Einsatzbeginn sind wir zur Nichterbringung der vereinbarten Leistung berechtigt, wobei in diesem Fall der Vertrag als storniert gilt und die Regelungen für den Stornofall in Kraft treten.

4.6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (10% pro Jahr) sowie angemessene Mahnspesen (1. Mahnung: 30 Euro; 2. Mahnung: 60 Euro) in Anrechnung gebracht.

4.6.4 Etwaige Mehrleistungen/Überstunden werden nach Einsatzbeendigung abgerechnet.

4.6.5 Sämtliche Überweisungsgebühren und Bankspesen sind vom/von der Auftraggeber/in zu tragen.

4.7 Haftung für Mängel (Gewährleistung)

Sämtliche Mängel müssen vom/von der Auftraggeber/in in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach der mangelhaften Dolmetschung zu erfolgen.

4.8 Schadenersatz

4.8.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen uns sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Dolmetschung verursacht wurden.

4.8.2 Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der/die Auftraggeber/in hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist.

4.8.3 Wir verpflichten uns, die von uns Beschäftigten zur Geheimhaltung des Inhaltes der übermittelten Unterlagen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haften wir nicht.

5. Sprachkurse und Sprachunterricht

Für unsere Sprachkurse und -unterrichte gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, folgende Bedingungen.

5.1 Unsere Pflichten

5.1.1 Die Lehrkraft wird sich bemühen, den vereinbarten Zeitplan einzuhalten. Im Falle einer Verspätung seitens der Lehrkraft werden die ausgefallenen Minuten durch eine Verlängerung der betreffenden Unterrichtsstunde oder, falls dies nicht möglich ist, eine der folgenden Stunden nachgeholt.

5.1.2 Die Lehrkraft verpflichtet sich, den Unterricht wie vereinbart zu halten. Im Falle von Krankheit oder von einer Planänderung teilt die Lehrkraft mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn mit, dass sie den Unterricht nicht halten kann. Im Falle einer weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn angekündigten Abwesenheit wird die Stunde kostenlos nachgeholt. In dem Fall, dass die Zahlung bereits erfolgt ist, verpflichten wir uns zur Rückerstattung der Unterrichtskosten innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des ausgefallenen Unterrichts.

5.2 Pflichten des/der Teilnehmenden beim Einzelunterricht

5.2.1 Im Falle von Verspätungen seitens des/der Teilnehmenden werden die ausgefallenen Minuten nicht nachgeholt. Bei einer unangekündigten Verspätung von mehr als 15 Minuten seitens des/der Teilnehmenden findet der Unterricht nicht statt und es erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle einer noch nicht erfolgten Zahlung wird die Unterrichtsstunde in Rechnung gestellt.

5.2.2 Jegliche Abwesenheit seitens des/der Teilnehmenden muss mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn gemeldet werden. Bei unangekündigter Abwesenheit bzw. weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn angekündigter Abwesenheit gilt die Unterrichtsstunde als ausgefallen und es erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist, wird die Unterrichtsstunde in Rechnung gestellt.

5.3 Probestunde

Wir bieten keine Probestunden an. Vor Kursbeginn organisieren wir jedoch ein Treffen, um die Struktur und die Inhalte des Kurses zu besprechen.

5.4 Zahlung

Im Falle von gelegentlichem Einzelunterricht (z. B. Nachhilfe) ist eine nachträgliche Zahlung möglich. Im Falle von Sprachkursen (Einzel- oder Gruppenunterricht) ist eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der Gesamtsumme vorgesehen. Mögliche Ratenzahlungen können vereinbart werden. Dies muss schriftlich erfolgen.

5.5 Zertifikate und Nachweise

Wir stellen keine Zertifikate oder Bescheinigungen aus. Wir können den Teilnehmenden jedoch ein geeignetes Institut empfehlen, bei dem sie einen Sprachtest ablegen und bei Erfolg ein Sprachzertifikat erhalten.

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